Theoretische und Praktische Praxis sammeln
Sobald der Lernfahrausweis ausgestellt ist, kann mit der Sammlung von Praxis begonnen werden.
Dabei unterscheidet man zwischen theoretischer und praktischer Praxis.
Die theoretische Praxis wird durch den Verkehrskunde- Unterricht vermittelt.
Diesen muss besuchen, wer den Führerausweis zum ersten Mal macht.
Die praktische Praxis wird durch das Fahren erarbeitet - mit dem Fahrlehrer oder anderen berechtigen Personen (8-tung zwingend)
bzw. allein, wenn es sich um die Kategorien A1 | A- oder A handelt.
Wichtig: Zur praktischen Praxis in den Motorrad-Kategorien gehört der obligatorische Besuch der Grundschulung. Hier wird auf die
Eigenheit des Motorradfahrens eingegangen. Die obligatorische Grundschulung umfasst insgesamt 12 Stunden. 4 Lektionen
für Inhaber der Kategorie A1 sowie Grundschulung Teil 3 (Erwerb vor dem 31.12.2020)
Gültigkeiten der Lernfahrausweise:
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24 Monate für Kategorie B und BE
Nach Bestehen der Theorieprüfung wird der Lernfahrausweis ausgehändigt,
mit welchem man in Begleitung eines Berechtigten das Fahrzeug führen darf.
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4 Monate für Kategorie A1, A- und A ( Verlängerung um 12 Monate nach Grundschulung )
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